Leistungserklärungen (BauPVO)
Seit 01.07.2013 ist die EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) in Kraft. Hersteller von Bauprodukten sind demnach verpflichtet, eine Leistungserklärung für CE-kennzeichnungspflichtige Produkte zu erstellen und diese dem Bauprodukt mit dem Inverkehrbringen beizufügen. Mit Veröffentlichung des Rechtsaktes zur Anpassung der BauPVO der EU-Kommission vom 21.02.14 (Quelle: Europäisches Amtsblatt, ABl. L 52 vom 21/02/2014, S. 1-2), kann der Hersteller seine Leistungserklärungen im Internet zur Abholung durch Kunden und Verwender bereitstellen.
Wir stellen Ihnen nachfolgend die Leistungserklärungen für folgende Produkte und Anwendungsbereiche zum Download zur Verfügung.
Für Rückfragen und weitergehende Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Feine Gesteinskörnungen 0/1, 0/2
– Anwendungsbereich Beton: Leistungserklärung Nr.: 01/2025
Feine Gesteinskörnungen 0/1, 0/2, 0/4 und 0/8
– Anwendungsbereich Mörtel: Leistungserklärung Nr.: 02/2025
Feine Gesteinskörnung 0/2
– Anwendungsbereich Asphalt: Leistungserklärung Nr.: 03/2025
Feine Gesteinskörnung 0/2
– Anwendungsbereich Gemische: Leistungserklärung Nr.: 04/2025
Grobe Gesteinskörnungen 0/32, 0/45
– Baustoffgemische nach TL SoB-StB: Sortenverzeichnis 07/2023